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Geschrieben von krull am 02.10.2009 um 11:42:

  Roman POLANSKI

roman polanski in der schweiz verhaftet.
ein haftbefehl wegen vergewaltigung aus der usa wird ihm zum verhängnis.
die tat aus dem jahr 1978 hat ihn eingeholt.
schuldig oder nicht schuldig?
soll er ausgeliefert werden?



Geschrieben von leonna am 02.10.2009 um 13:38:

 

meiner meinung nach ist das schon zu lange her, er hat sicher länge mal breite dafür gebüßt. das mädchen bzw. inzwischen frau hat laut medienbericht ihre klage zurückgezogen weil der ganze medien- und gerichtsrummel für sie belastender ist als das was vor 30 jahren geschah. das kann ich gut verstehen. die mediale aufbereitung solcher geschichten ist schlichtweg zum kotzen.



Geschrieben von Zebulon am 02.10.2009 um 15:38:

 

wenn jemand ein verbrechen begangen hat - und eine vergewaltigung ist in meinen augen ein schweres verbrechen - muß er dafür auch gerichtlich belangt werden.
unabhängig von seinem bekanntheitsgrad.



Geschrieben von elexa am 02.10.2009 um 16:58:

 

unverzeihlich ist so ein vergehen und auch wenns rechtlich verjähren würde/könnte/würde - der mensch muss damit leben!
und auch wenn er alt ist und viele denken, eine haftstrafe wäre nicht notwendig - ich finde doch!

claudia



Geschrieben von wozu6 am 03.10.2009 um 22:49:

 

Verbrechen - bei den prüden Amis ist gleich was n Verbrechen.

Nur weil das Mädl damals noch nicht 14 war ists ne Vergewaltigung
Sie hat ja gesagt, das das freiwillig war und das sie Polanski verziehen hat.

Ich finde viele sind selbst dran schuld, sehe oft Hauptschülerinnen im Bus, die schauen aus wie 20. dann noch kurzes Rockerl und viel Schminke - sie wollen 6 - und wenns dann einer macht schreien sie "Vergewaltigung" (bzw danach die Eltern, weils ja ihr "Baby" ist - sollen sich vorher drum kümmern, das sie nicht so nuttig auf die Straße gehen).

Verbrecher - ja, wenn einer loszieht und im Park eine Frau überfällt und sich ihr gewaltsam aufdrängt - keine Frage; aber wenn es freiwillig geschieht kann es kein Verbrechen sein.

Freispruch für Polanski



Geschrieben von WaBBel am 04.10.2009 um 12:37:

 

ich kann mir nicht vorstellen, daß es wirklich soooo freiwillig war..das können sowieso nur die beiden wissen

aber ich bin der meinung, daß vergewaltigung keine verjährung haben darf, denn das ist doch das abscheulichste das mann einer frau antun kann, vorallem weil diese mädchen/frauen ihr leben lang damit belastet sind
es ist sowieso unverständlich, warum dieses delikt viel weniger bestraft wird als kapitaldelikte, natürlich wird auch viel schindluder damit betrieben und solche frauen find ich echt zum kotzen die das zb aus rache erfinden
@wozu6: geb ich dir schon recht, und meine tochter würde sicher nicht so herumlaufen, aber dennoch ist es kein freibrief
alles was in gegenseitigem einverständnis passiert ja aber alles andere NEIN



Geschrieben von queen am 04.10.2009 um 15:31:

 

Laut der Tageszeitung Österreich (vom4.10) hat die Mutter das 13Jährige Kind in Polanskis Villa gebracht um von dem "Kind" Nacktaufnahmen zu machen.

Also bitte, wer gehört hier angeklagt. Wenn die Mutter zu Nacktaufnahmen JA sagt??????



Geschrieben von witchal am 04.10.2009 um 16:13:

 

gebe queen vollkommen recht. ich erinnere mich noch anno dazumal an diese "geschichte". damals wurde ebenso gegen die mutter gewettert wie gegen den polanski. also meine mutter hätt mich nie alleine gelassen......
wobei ich jetzt das delikt "vergewaltigung" nicht verharmlosen will.



Geschrieben von leonna am 04.10.2009 um 18:32:

 

wieviele mädchen und frauen wurden und werden täglich vergewaltigt und kein "hahn" kräht danach. alle diese frauen und mädchen müssen ganz alleine damit fertig werden - früher oder später. es gibt so viele gründe, für und gegen die wahrheit wird wohl in der mittn liegen.



Geschrieben von WaBBel am 04.10.2009 um 22:02:

 

mir gehts jetz garnicht so sehr um den polanski an sich, sondern darum daß vergewaltigung noch immer ein bißchen verharmlost wird auch im gesetz

für mich gibt es absolut keine entschuldigung oder ausrede dafür: egal was ich anhabe, wo ich wann gehe KEIN mann hat das recht eine frau/mädchen als freiwild zu betrachten
ich nehm ja auch nicht aus einem geschäft den apfel mit, wenn grad keiner herschaut und er doch so verlockend da liegt!!!

es ist das schlimmste delikt neben dem kindesmißbrauch, der sowieso keiner worte bedarf
falls das mit der mutter wirklich so wahr, wundert mich nicht, nicht mal die mütter wollen gesehen haben, daß der vater, bruder,....ihre tochter mißbraucht hat?!?!?!?!?! also bitte



Geschrieben von queen am 05.10.2009 um 08:16:

 

Ich glaube, dass viele Frauen erst nachträglich sagen, dass sie vergewaltigt worden sind. Bzw. es bereuen mit dem Mann Sex gehabt zu haben, und dann eben "ich bin vergewaltigt worden" schreien.

Ich möchte keinesfalls eine Vergewaltigung verharmlosen, und ich habe eine 14 Jährige Tochter. Und ich passe sehr genau auf , mit welcher Kleidung sie aus dem Haus geht.
Es geht ja auch nicht ausschlieslich darum welche Kleidung manche Mädchen anhaben. Aber wenn ich abends ausgehe, sehe ich sehr wohl wie manche Mädchen Männer anmachen, sich ihnen regelrecht anbieten, und wenn es dann zum Sex kommt und sie doch einen Rückzieher machen wollen, kann es zu spät sein. Nur um klarzustellen ich verharmlose eine Vergewaltigung auf keinen Fall und es gehört auch ordentlich gestraft, aber, und das muss ich doch klar und deutlich sagen : manche Mädchen (oder Mütter, die auf ihre Töchter nicht aufpassen) sind selber Schuld.



Geschrieben von krull am 05.10.2009 um 09:18:

 

ich bin eindeutig dafür dass das schweizer gericht polanski ausliefert.
filmpreise oder filmschaffen kann nicht höher bewertet werden als ein menschenleben. ungewollter sex, hat nun einmal mit menschenleben zu tun. es darf keinen freibrief für sogenannte prominente geben.
wobei prominent nur auf einen kleinen teil der menschheit trifft. wieviele leute in asien, afrika kennen diesen polanski?
nur in unserer degenerierten kleinen welt gibt es diesen starkult, wo solche menschen anscheinend über dem gesetz stehen. egal ob heute oder vor 30 jahren, es gehört geklärt. im falle des angeklagten auch mit einem freispruch nach 30 jahren, wenn es so sein soll.


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