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Geschrieben von Starstruck am 12.04.2018 um 15:50:

  Zeugenschutzprogramm?

Man kennt es aus Film und Fernsehen, aber ich frage mich wie das in der Realität ablaufen soll? Wenn eine Person aus ihrem Umfeld herausgerissen wird muss sie doch weiterhin einer Beschäftigung nachgehen können?

Sagen wir mal, jemand hat gerade studiert. Die Person kann doch dann nicht an einer anderen Uni das gleiche Fach einfach weiterstudieren? Damit würde die Person ja total einfach auffliegen, weil Verfolger das nachvollziehen könnten? Oder sagen wir eine Profi-Tänzerin wirt Kronzeugin. Muss sie dann Bäckreifachverkäuferin werden?

zahlt der Staat dann den Lebensunterhalt?
Hat da jemand eine Ahnung?



Geschrieben von Maynara am 18.04.2018 um 14:02:

 

Also ich glaube schon, dass es Möglichkeiten gibt, mit der neuen Identität einer Beschäftigung nachzugehen und sich ggf. auch beruflich weiterzubilden.
Denk doch nur mal an ein Fernstudium. Da kommt man auch mit so gut wie keinem Menschen dort in Kontakt und kann alles von zu Hause aus absolvieren.
Gibt ja auch zahlreiche Fernkurse die man machen kann. Bei der SGD zum Beispiel: https://www.sgd.de/kategorieseite/kursuebersicht.html

Und ein Studium wird man sicherlich auch irgendwie weiterführen können, auch wenn man vielleicht auf eine Fernuni wechseln muss. Da gibt es bestimmt diverse
Ausnahmeregelungen, wo dann auch die bisherigen Leistungen entsprechenden angerechnet werden

Beste Grüße



Geschrieben von Scampi am 04.05.2018 um 09:59:

 

Ich glaube das hängt sehr von den Einzelgfällen ab, aber ich glaube tatsächlich, dass es ion vielen Fällen so etwas wie Unterhalt gibt!


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