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Korrekt.
Eine Beschilderung wie "Raucherlokal - Eintritt auf eigene Gefahr!" muss doch reichen. Der Nichtraucher, der es betretet, ist selbst schuld.
So hat es ein Cafe in meiner Umgebung gehandhabt.
Ob das allerdings gesetzlich toleriert wird - kA.
LG, Flo.
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