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Zum Ende der Seite springen Steirischer Schild(er)bürgerstreich par excellence 4 Bewertungen - Durchschnitt: 9,004 Bewertungen - Durchschnitt: 9,004 Bewertungen - Durchschnitt: 9,004 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00 « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
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Steirischer Schild(er)bürgerstreich par excellence Auf diesen Beitrag antworten Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Tja, die Steirische Regierung habs wieder mal bewiesen, dass es Steirerwitze nicht gibt - zumindest bei der Feinstaubverordnung ist es so.

Seit heute ist auf etlichen Strecken ein Feinstaubverkehrslimit in Kraft. Nur - wo sind diese Strecken?

Es gibt nämlich fast keine Verkehrszeichen. Angeblich am Anfang und am Ende, aber auf Autobahnauffahrten z.B. fehlen sie. Oftmals sind sogar "falsche" Verkehrszeichen angebracht.

Beispiele sind auf der A9 eine 100er Beschränkung die endet wird angezeigt. (Normalfall). Während der Feinstaubverordnung ist die Aufhebung eigentlich außer Kraft - die Tafel steht nach wie vor.

Bei Gleisdorf ist ja eine Überkopf-Wechsel-Anzeige für Lärmsituationen installiert - dort wird (trotz Feinstaubbeschränkung!!) weiter fröhlich die 130er angezeigt.

Lt. Landesrat Wegscheider (nomen es omen) gilt das Gesetz. Es wurde verlautbart und es muss sich jeder dran halten.

Es wurde auch diskutiert "man wisse ja auch, dass man auf Autobahnen 130 und im Ortsgebiet 50 fahren darf") -> Lieber Herr Landesrat. Dort gibts aber auch Tafeln, die das Ortsgebiet oder die Autobahn als "Zonen" ausschildern - und das bei jeder Ortseinfahrt oder auf jeder Autobahnauffahrt.

Das nächste ist, es müssten rund 5000 !!! Tafeln aufgestellt werden.

Wenn man im günstigsten Fall von EUR 250 pro Tafel ausgeht (mit Ständer und Zusatztafeln) dann sind das alleine 1,25 Millionen Euro. Arbeitszeit für Aufstellen, abdecken "falscher" Tafeln usw. nicht eingerechnet.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von NoName: 15.12.2006 20:26.

15.12.2006 19:03 NoName ist offline Homepage von NoName Beiträge von NoName suchen Nehmen Sie NoName in Ihre Freundesliste auf

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JMaus JMaus ist weiblich
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*lach* Also das ist ja der volle Witz.
Für mich ändert sich zB auf der A9 gleich gar nix, weil da sowieso immer bis Kalsdorf runter in den Süden 100 gilt.

bzgl. Schilder:
Soso, allerdings könnte das jetzt so mancher als Ausrede hernehmen, dass keine Schilder aufgestellt sind?
Wie soll man das kontrollieren? Die ganzen Durchreisenden werden da wohl schnell zum Handkuss kommen.
Bestrafen kann man in so einem Fall ja gar nicht oder???

Ich schäme mich bald, dass der Wegscheider ein guter Bekannter von uns ist. *g*
boxen

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15.12.2006 21:20 JMaus ist offline E-Mail an JMaus senden Homepage von JMaus Beiträge von JMaus suchen Nehmen Sie JMaus in Ihre Freundesliste auf

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Zitat:
Original von JMaus
... weil da sowieso immer bis Kalsdorf runter in den Süden 100 gilt.


Tja, i glaub dass is der Bereich, der heute genannt wurde, dass am Ende die 100er aufgehoben ist, aber dann noch der "Feinstaub-100er" gilt. vogel

Zitat:
Original von JMaus
bzgl. Schilder:
Soso, allerdings könnte das jetzt so mancher als Ausrede hernehmen, dass keine Schilder aufgestellt sind?


Könnte man in einen Einspruch z.B. angeben nur .....


Zitat:
Original von JMaus
Wie soll man das kontrollieren? Die ganzen Durchreisenden werden da wohl schnell zum Handkuss kommen.
Bestrafen kann man in so einem Fall ja gar nicht oder???

Och, die Exekutive wird das sicher rigoros kontrollieren, was sie auch heute schon lt. Antenne-Hörer des öfteren gemacht hat. Die Frage ist ja wie weit steht dem die StVO bzw. die sogenannte "Rechtssicherheit" dagegen.

Ich sollte mich als Autofahrer ja darauf verlassen können, dass das Recht in Form von Verkehrszeichen gilt. - Tja, lt StVO sollte es so sein.
Nur gehts hier um ein anderes Gesetz. Und lt. Wegscheider müssen ja inzwischen ALLE Bescheid wissen - sorry, wie soll das ein Ausländer wissen. Ich kanns nicht mal als Burgenländer wissen, außer ich les die steirischen Landesgesetzblätter.

Richtlinien der StVO sind Bundessache. Ergo ist die Wiener Zeitung zuständig. Verordnungen (Beschränkungen) treten MIT ANBRINGUNG DER VERKEHRSZEICHEN IN KRAFT

Tja, aber ein Landesgesetz benötigt angeblich keine Verkehrszeichen vogel

Die Frage is gleichzeitig - wieviel darf ich fahren, wenn in Gleisdorf eine 130 aufleuchtet, aber die Feinstaub-Verodrnung 100 vorgibt?

Zitat:
Original von JMaus
Ich schäme mich bald, dass der Wegscheider ein guter Bekannter von uns ist. *g* boxen

Wenn er mehriger solcher Aktionen auf Lager hat kann ich mir das auf Dauer gut vorstellen

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imho !
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von NoName: 15.12.2006 21:39.

15.12.2006 21:38 NoName ist offline Homepage von NoName Beiträge von NoName suchen Nehmen Sie NoName in Ihre Freundesliste auf
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