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Goldnas Goldnas ist männlich
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Der europäische Haftbefehl Auf diesen Beitrag antworten Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:

Warum sollte mich ein "Europäischer Haftbefehl" stören? werden sich sicherlich jetzt viele fragen. Schließlich und endlich begeht man ja keiner Straftaten nur so zu Spass.

Wenn man allerdings diesen Artikel hier aus Telepolis einmal verfolgt, so stellt sich die Frage, was die Gesetzgeber unter "Cyberkriminalität" (also Verbrechen im und mit Hilfe des Internets) vorstellen, wird hier doch ausdrücklich von "Internetrecht" gesprochen.

Somit wäre es also möglich, als Deutscher, der eine Homepage sein Eigen nennt, für Verstösse gegen das LSSI, belangt zu werden. Er kann nach Spanien ausgeliefert werden zum Beispiel. Zwar ist der "Europäischer Haftbefehl" noch nicht in Kraft und nicht in allen Ländern ratifiziert im Augenblick. Dies scheint aber mehr eine Frage der Zeit den des Willens der Mitbürger der Europäischen Union zu sein.

STOP1984 in seiner jetzigen Form wäre unmöglich
Nur als Beispiel - wir führen keinerlei Logdateien. Und da wir zum Beispiel auch auf der Homepage schreiben, dass man uns auch finanziell unterstützen kann, könnte dies ja zu geschäftlichen Kontakten führen. Wir wären also zum Führen von Logdateien genauso verpflichtet, wie zu der Eintragung in ein sogenanntes Handelsregister. Würden wir dann keine Logdateien führen, um weiterhin die Privatsphäre der interessierten Leser zu achten, so könnte dies mit Strafen bis zu 600.000 Euro geahndet werden.


Quelle

Weiters der Artikel der erwähnt wird im Text

Zitat:

Nationale Internetgesetze gelten dann für alle EU-Bürger
Der Ministerrat hat den "Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten" formell verabschiedet. Der Rahmenbeschluss regelt den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen für die Personenübergabe sowie Inhalt und Form des Haftbefehls. Er wird allerdings erst 2004 in Kraft treten.


"So wie ein Haftbefehl des Amtsgerichts Tettnang in Rostock vollstreckt werden kann, wird künftig ein Haftbefehl aus Marseille oder Palermo in Bonn oder Kopenhagen vollstreckt werden können, allerdings mit wesentlichen Verschärfungen", warnt der Europäische Anwaltsverein (DAV). Der Europäische Haftbefehl tritt an die Stelle aller Übereinkommen über die Auslieferung. Allerdings haben bisher nur wenige Mitgliedsländer jene Abkommen der Europäischen Union ratifiziert, die die Anwendung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vereinfachen würden.

Der in einem Mitgliedstaat ausgestellte richterliche Haftbefehl soll in jedem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden. Der Haftbefehl gilt für Umweltkriminalität, Cyberkriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Kraftfahrzeugkriminalität. Der DAV kritisiert, dass darin "erstaunlich konturenlose Vorwürfe" enthalten seien. Dabei kann der Haftbefehl ungeachtet irgendwelcher Einwände seitens des Gesuchten oder des Vollstreckungsstaates ausgeführt werden. Selbst wenn also nach dem Recht des Vollstreckungsstaats gar keine Straftat vorliegt, muss der Staat sogar selbst eigene Staatsangehörige an den antragstellenden Staat überstellen.

Nationale Internetgesetzgebung lässt sich spätestens 2004 auf alle EU-Bürger anwenden. Falls ein Deutscher beispielsweise gegen spanisches Internetrecht verstößt, könnte er wegen Cyberkriminalität nach Spanien ausgeliefert werden. Auch nach Großbritannien könnte jemand zwecks Offenlegung seines privaten Kryptoschlüssels ausgeliefert werden. Es gäbe noch viel mehr abstruse Möglichkeiten, "aber Gerichte werden anfangs sehr zurückhaltend sein", beruhigt Rechtsanwalt Michael Rosenthal. Schon jetzt könnte man auszuliefernde Straftäter in ihren Heimatstaat überweisen, um dort ihre Haftstrafe zu verbüßen. Doch obwohl dies rechtlich möglich wäre, weigern sich Ministerien in der Praxis, dies umzusetzen. Entsprechend wäre auch hinsichtlich des Europäischen Haftbefehls eine erhebliche Verzögerung bei der praktischen Umsetzung zu erwarten.

Der Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mahnt an, den Vollstreckungsstaat grundsätzlich dazu zu verpflichten, den Haftbefehl am nationalen oder internationalen ordre public, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu messen. Außerdem sollte die gesuchte Person sowohl im Ausstellungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat einen Verteidiger in Anspruch nehmen können. Beispielsweise kann die für eine effektive Verteidigung erforderliche Akteneinsicht nur im Ausstellungsstaat gewährt werden.


Extrem arg, wenn man sich das genau durchdenkt, wird da ja das recht einzelner völlig ausgehöhlt, oder seh ich das falsch? Hab am Wochenende mit einem Bekannten darüber gesprochen der die Entwicklung dieses europäischen Haftbefehls auch mit einem sehr sehr kritischen Auge betrachtet. Was denkt ihr darüber? Was sagt ihr dazu, dass die rechtliche Möglichkeit geschaffen worden ist, für ein und das selbe Delikt 2 oder mehrmals verurteilt werden zu können.

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inhabitant inhabitant ist männlich
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In diesem Falle sollt ma wohl einfach wieder "F**k you all" auf seine Page schreiben und sich selbst umbringen ^^. Ich möchte bitte mal als Homepagebetreiber ALLE Gesetze vorgelegt bekommen und erklärt, an die ich mich halten soll :D Ich wette, die Herren Rechtsanwälte wissen das selbst ned. Lächerlich sowas.

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... jenseits von haerte und dennoch mitten im krieg ...
15.03.2005 18:17 inhabitant ist offline Beiträge von inhabitant suchen Nehmen Sie inhabitant in Ihre Freundesliste auf
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